Manchmal bekommt ein Unternehmer, der mit seinem Unternehmen noch nicht allzu lange am Markt ist, mehr Tipps für sein Unternehmen, als ihm lieb ist. Der Nachbar weiß genau, wie man Mitarbeiter führt, während Onkel M. Hinweise auf das perfekte Marketing gibt und Tante L. die gesamte Unternehmensstrategie umwirft, wobei keiner dieser guten Tippgeber jemals ein Unternehmen geführt hat. So etwas kann einem selbst gut gemeinte Tipps völlig verleiden. Dabei können wirklich gute Ratschläge von erfahrenen Leuten dabei helfen, die Chancen auf Erfolge in den ersten Jahren des Unternehmens deutlich zu steigern. Solche Ratschläge sichert man sich beispielsweise durch ein so genanntes Gründercoaching, das von der KfW bezuschusst wird.

Was wird NICHT gefördert?

Der Begriff „Gründercoaching“ ist bei diesem Coaching-Angebot etwas irreführend, da das Angebot für alle Unternehmer gilt, die mit ihrem Unternehmen maximal fünf Jahre auf dem Markt sind. Eine Voraussetzung ist allerdings, dass die unternehmerische Tätigkeit auf eine Vollzeitbeschäftigung als Unternehmer ausgerichtet ist. Nicht gefördert werden:

  • landwirtschaftliche, Fischerei- und Aquakultur-Betriebe sowie
  • Unternehmen aus den Bereichen Steuer- oder Unternehmensberatung sowie Wirtschaftsprüfung.

Die Gründerberatung wird auch nicht genehmigt, wenn ein Unternehmen mit Schwierigkeiten zu kämpfen hat, wobei hier im Einzelfall geschaut werden muss, was unter „Schwierigkeiten zu verstehen ist.

Und was wird gefördert?

Eine als „Gründercoaching“ geförderte Beratung kommt dagegen in Frage, wenn ein Unternehmer sein Geschäft beispielsweise zwei Jahre nach Unternehmensgründung ausbauen möchte und dafür qualifizierten Rat benötigt. Gefördert wird das Coaching durch einen persönlichen Berater, wobei die KfW eine Beraterbörse bereithält, aus der man sich erfahrene Leute heraussucht. Gemeinsam mit dem Berater können die geförderten Unternehmer beispielsweise Finanzierungsgespräche vorbereiten, das Konzept ihres Unternehmens optimieren, Marktanalysen oder Vertriebskonzepte entwickeln. Netto darf das Honorar des Beraters insgesamt bei maximal 6.000 Euro liegen. Liegt das Tageshonorar des Beraters über einer Summe von 800 Euro, muss der Unternehmer den 800 Euro übersteigenden Tagesbetrag selbst übernehmen.

Die Höhe der Förderung und Regionen

Wie viel vom Beraterhonorar die KfW übernimmt, hängt auch von der Region ab, aus der der Unternehmer kommt. Wer aus den neuen Bundesländern oder aus Lüneburg kommt, bekommt 75 Prozent des Beraterhonorars gefördert. Fünfzig Prozent gibt es für all diejenigen, die aus den alten Bundesländern (Ausnahme: Lüneburg) und Berlin stammen.

Gründung aus der Arbeitslosigkeit heraus

Wer sein Unternehmen aus der Arbeitslosigkeit heraus gegründet hat, erhält neunzig Prozent der Beraterkosten gefördert. Das gilt für Gründer in ganz Deutschland. Das gesamte Beraterhonorar darf jedoch in der ersten Runde die Summe von 4.000€ nicht übersteigen. Allerdings ist unter Umständen eine Anschlussförderung möglich, die die gesamte geförderte Summe auf 6.000€  steigert.

Link

Gründercoaching-Seite der KfW

 

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