Der Bund verschärft die Konditionen für eine Unternehmensgründung aus der Arbeitslosigkeit heraus mit finzieller Hilfe. Was bedeutet das für Gründer, die Arbeitslosigkeit gegen eine selbstständige Existenz eintauschen möchten und dabei auf Hilfen wie den Gründungszuschuss angewiesen sind? Eins auf jeden Fall: Es wird schwieriger, solch einen Zuschuss zu erhalten.

Neuregelung spart Milliarden?!

Der Gründungszuschuss existiert seit 2006 und löste das Überbrückungsgeld sowie den Existenzgründerzuschuss ab, der mit dem Schlagwort „Ich-AG“ verknüpft gewesen ist. Laut eines Antrages mehrerer Bundesländer für die Bundesrats-Sitzung vom 25. November 2011 erhielten zwischen 2007 und 2010 pro Jahr zwischen 119.000 und 147.000 Arbeitslose einen Gründungszuschuss. Im Antrag sprachen sich die genannten Länder dafür aus, gegen das neue Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt Einspruch zu erheben. Die im Gesetz enthaltene Verschärfung der Regeln soll dem Bund 2012 über eine Milliarde Euro und in den drei Folgejahren etwa 1,33 Milliarden Euro jährlich einsparen. Das Gesetz hat den Bundesrat ohne Einspruch passiert.

Was ändert sich genau?

Grundsätzlich wurde der Status des Gründungszuschusses verändert: Bisher war er teils eine Pflichtleistung des Bundes, mit Inkrafttreten der neuen Regeln wird er eine vollständige Ermessensleistung. Das bedeutet für den Gründer: Die Arbeitsagentur entscheidet zukünftig, ob das Gründungsvorhaben eines Arbeitslosen aufgrund ausreichend großer Erfolgsaussichten mit dem Gründungszuschuss gefördert wird oder nicht. Sie folgt dabei wohl der Grundregel, die das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie auf seinen Internetseiten veröffentlicht hat: „Gefordert werden künftig Gründungsüberzeugung und hohes Engagement gleich zu Beginn der Arbeitslosigkeit.“ Die Regel lässt im Einzelfall natürlich viel Interpretationsspielraum.

  • Grundbedingungen für einen Erhalt des Zuschusses: Bisher galt: Chancen auf den Gründungzuschuss hatten nur diejenige, die zum Zeitpunkt des Antrags noch mindestens neunzig Tage lang Anspruch auf Arbeitslosengeld I hatten. Zukünftig wird die Frist 150 Tage betragen.
  • Dauer des Zuschusses: Existenzgründer erhielten bisher neun Monate lang, beginnend mit dem Unternehmensstart, weiterhin ihr Arbeitslosengeld plus monatlich 300€ Pauschale für Kranken- und Pflegeversicherung sowie für die Altersvorsorge. Die Pauschale von 300€ konnte ihnen im Anschluss an die neun Monate weitere sechs Monate lang gewährt werden. In Zukunft erhält der Existenzgründer bei bewilligtem Antrag nur noch sechs Monate lang einen Zuschuss, der sich aus Arbeitslosengeld I und der Pauschale von 300€ pro Monat zusammensetzt. Anschließend kann ihm die 300€ Pauschale für weitere neuen Monate gewährt werden.

Das gesamte Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt soll erst am ersten April 2012 in Kraft treten. Für die neuen Regeln beim Gründerzuschuss gilt allerdings eine andere Frist. Sie gelten einen Tag nach Veröffentlichung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt und dürften in naher Zukunft in Kraft treten.

Falscher Ansatz, richtiger Ansatz?

Der Bund muss Geld sparen. Berücksichtigt man das, klingen die verschärften Regeln für den Gründungszuschuss zunächst einmal wie ein richtiger Ansatz. Wenn sie manch einen Arbeitslosen von der Gründung eines Unternehmens mit sehr geringen Erfolgsaussichten abhalten, mag auch das nicht verkehrt sein. Menschen, denen ein Unternehmertum mit seinen Chancen, aber auch Risiken nicht liegt, werden eventuell ebenfalls frühzeitig auf den für sie „richtigen“ Weg gebracht. Das wäre dann gut für alle Beteiligten.

Andererseits: Wer kann wirklich entscheiden, ob die Chancen eines Unternehmensstarts groß genug oder doch zu gering sind und wer sich für ein Leben als Unternehmer eignet und wer nicht? Zukünftig wird viel davon abhängen, wie die zuständigen Leute bei der Arbeitsagentur die Chancen und Risiken einschätzen. Wie oft solche Einschätzungen zu richtigen Entscheidungen führen, ist Ansichtssache, aber zumindest ist die Vermutung nicht völlig aus der Luft gegriffen, dass eine zukünftige Sparpolitik auch manchen angehenden Unternehmer treffen könnte, dessen Ideen durchaus Erfolgschancen haben. Das wäre dann Sparen am falschen Ende, von der auch der Bund letztlich nicht profitiert.

Links:

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt vom 26. Juni 2011.

Seiten zur Existenzgründung der Bundesagentur für Arbeit.

Gründungsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie zum Gründungszuschuss

Geschäftsanweisungen der Bundesagentur für Arbeit zum neuen Gründungszuschuss (Stand: 1. Dezember 2011)

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